Mindestlohngesetz

Gesetzlicher Mindestlohn

Alle in unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer/innen erhalten mindestens den gesetzlich geltenden Mindestlohn. Unsere Mitarbeiter/innen verfügen über gute bis hervorragende Qualifikationen und werden dementsprechend höher entlohnt, daher war dieses Thema für uns nie relevant.

Da wir u.a. auch mit Dienstleistern (Paketdienst, Speditionen und deren Subunternehmern), öffentlichen Dienstleistern (Dt. Post AG, Personaldienstleistern, Arbeitsagenturen etc. und deren Tochtergesellschaften) zusammen arbeiten können wir keine Zusicherung geben, ob bei diesen Unternehmen/Institutionen tatsächlich die gesetzlichen Vorgaben eingehalten/erfüllt werden.

Eine Freistellung für Auftragnehmer bzw. vorgeschaltete/nachgeschaltete Unternehmen können wir nicht erteilen. Allerdings können wir versichern, dass Unternehmen, bei denen massive Verstöße registriert werden, von uns nicht mehr beauftragt werden.

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